Es gibt eine staatlich vorgeschriebene Steuer auf Barauszahlungen bei Überweisungen, die von oder nach Senegal gesendet oder empfangen werden.
Diese Steuer wurde durch das Gesetz Nr. 17/2025 eingeführt, das vom senegalesischen Parlament verabschiedet wurde und das Allgemeine Steuergesetz des Landes dahingehend aktualisiert, dass Geldtransfers und digitale Finanztransaktionen besteuert werden.
Das Gesetz trat am 18. Dezember 2025 in Kraft und gilt für alle berechtigten Barauszahlungen bei Überweisungen, die von oder nach Senegal gesendet werden.
Wie funktioniert die Überweisungssteuer?
Die Steuer hängt davon ab, ob die Überweisung ausgehend (von Senegal gesendet) oder eingehend (in Senegal empfangen) ist.
Ausgehende Überweisungen (von Senegal gesendet)
Steuersatz: 0,5 % des Überweisungsbetrags
Maximale Steuer: 2.000 FCFA
Eingehende Überweisungen (in Senegal empfangen)
0 – 20.000 FCFA: Keine Steuer
Ab 20.001 FCFA pro Tag:
Steuersatz: 0,5 % des gesendeten Betrags
Maximale Steuer: 2.000 FCFA